Kontakt     Über dieses Portal     Hinweise und Datenschutz     Impressum     Sitemap    

Einführung in die Therapie Schritt-für-Schritt-Anleitung
lchf-gesund.de - Das neue Portal für Low Carb High Fat-Ernährung mit vielen Tipps, Informationen, News und Rezepten - Jetzt entdecken!

Behandlung des Reizdarmsyndroms

Kohlenhydratarme Ernährung

Die liberale und strenge Diät sind geeignet um die Symptome des Reizdarmsyndroms zu lindern und schließlich den Darm wieder auf Normalmaß herzustellen – viele Betroffene vertragen jedoch kein Gluten und sollten daher besser die strenge Diät einhalten. Wer gleichzeitig Fibromyalgie hat, wird laut Dr. St. Amand auch im Darm nur Beschwerdefreiheit erreichen, wenn er zusätzlich die Guaifenesin-Therapie durchführt. Der Reizdarm tritt sowohl als Hypoglykämie- als auch als Fibromyalgiesymptom auf, und somit muss ein Reizdarm eines an Fibromyalgie Erkrankten zusätzlich mit Guaifenesin behandelt werden. Laut Dr. St. Amand sind die Muskeln und Drüsen des Dickdarms ebenso von Fibromyalgie betroffen wie der Rest des Körpers und gehören so auch zum komplexen Krankheitsbild der Fibromyalgie.

Der erste Schritt eines Reizdarm-Patienten sollte eine Umstellung auf eine kohlenhydratarme Ernährung sein, wobei Betroffene unbedingt ihre individuellen Unverträglichkeiten berücksichtigen müssen. Somit müssen an Unverträglichkeiten Leidende zusätzlich die Lebensmittel aus Dr. St. Amands Listen streichen, auf die sie reagieren.
Da die Unverträglichkeiten wiederum ein Symptom des Reizdarmsyndroms sein können, können sich diese Beschwerden auf Dauer lindern und Betroffene können nach und nach wieder bisher unverträgliche Lebensmitteln in sparsamen Dosen testen. Zusätzlich können Unverträglichkeiten speziell gegen einzelne Lebensmittel bestehen. So gibt es viele Betroffene, die zwar keine Milch trinken können, Quark und Butter aber vertragen etc. Hier muss jeder Betroffene seine eigenen Grenzen kennenlernen und herausfinden, welche Lebensmittel auf Dr. St. Amands Listen er nicht verträgt und diese zusätzlich meiden.

Die Erfahrung zeigt aber, dass Menschen, die an Reizdarm leiden, grundsätzlich kohlenhydratreiche Lebensmittel nicht vertragen und somit eine der Diäten (strenge oder liberale Diät) dauerhaft einhalten müssen.

Häufige Nahrungsmittelunverträglichkeiten bei Reizdarm

  • Lactose
  • Milcheiweiß (Casein)
  • Fructose
  • Histamin
  • Gluten
  • Zuckeralkohole (Sorbit, Maltit, Xylit usw.)
  • Salicylatunverträglichkeit
  • Desweiteren diverse Unverträglichkeiten gegen einzelne Lebensmittel wie Ei, Nuss, Soja, Kohl, Zwiebeln, Lauch, Paprika, Erdbeeren, Mandeln, Erdnüsse und viele weitere

Reizdarm und Fibromyalgie

Rund 60 % der Fibromyalgie-Patienten von Dr. St. Amand leiden auch am Reizdarmsyndrom. Wer Guaifenesin einnimmt und am Reizdarmsyndrom leidet, sollte mit der Dosierung des Guaifenesins vorsichtig vorgehen. Häufig haben Betroffene eine spezielle „Schwachstelle“, die sich in Ausschwemmschüben als besonders schmerzhaft erweist. Bei Menschen mit Reizdarm ist das häufig der Magen-Darm-Bereich. So kann es sein, dass die Guaifenesin-Dosierung zwar vom Rest des Körpers gut vertragen würde, der Darm aber einfach nicht „mitspielt“. An Reizdarm Erkrankte müssen hier Geduld haben und sich bei der Dosierung am besten an ihrer Schwachstelle orientieren. Denn auch hier gilt: Die Schmerzverstärkung muss deutlich, aber aushaltbar sein. 

Zusätzliche Hilfsmittel während der Ernährungsumstellung

  • Bei Durchfall: Heilerde, Kohletabletten
  • Bei Verstopfung: Flohsamen, Flohsamenschalen, Leinsamen, Leinöl, viel Trinken, hochdosiertes Magnesium
  • Bei Krämpfen und Schmerzen: Wärmflasche, Kamillentee, krampflösende Medikamente
  • Bei Übelkeit: Ingwertee, Medikamente gegen Übelkeit
  • Bei Sodbrennen: Bullrich-Salz, ein Glas Milch, Mandeln, Kamillentee
Die Inhalte dieser Seite basieren auf folgenden Quellen:
  • R. Paul St. Amand, Claudia Craig Marek: »Fibromyalgie - die revolutionäre Behandlungsmethode durch die man vollständig von Beschwerden frei werden kann.« Hrsg. Dora Maier (2009), ISBN 978-3-8370-2307-7: S.181f