Fragen und Antworten rund um Kosmetik
INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, engl. für Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) bezeichnet eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe (Ingredients) von Kosmetika. Die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System ist in der EU seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestandteile werden mit ihren INCI-Bezeichnungen (d. h. in englischer Sprache, bzw. bei Pflanzen in Latein) angegeben und zwar in absteigender Reihenfolge der Konzentration, d. h. in der Menge, in der sie eingearbeitet sind – also der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil am Anfang und anschließend die anderen. Inhaltsstoffe, die mit weniger als 1 % enthalten sind, müssen nicht in der vorher genannten Reihenfolge aufgelistet werden. Wenn also z.B.der Begriff Bezylsalicyat bei Parfum am Ende der Liste auftaucht, dann kann das Produkt dennoch verwendet werden, weil es ein sehr geringer Anteil ist.
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