Fragen und Antworten rund um Guaifenesin
Hier finden Sie die Antwort einer Mitarbeiterin des Informations- und Wissensmanagement Zoll, Zentrale Auskunft, Carusufer 3-5, 01099 Dresden:
"Ohne entsprechende Erlaubnis sind im Reiseverkehr jeweils die Mengen einfuhrfähig, die dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechen.
Dieser ist definiert als die Dosis, die eine einzelne Person in einem Zeitraum von 3 Monaten benötigt - ausgegangen wird dabei entweder von der ärztlichen Verschreibung oder aber von den Maximalangaben auf der Packungsbeilage.
ACHTUNG: Die Erlaubnisfreiheit bezieht sich auf den EIGENBEDARF der reisenden Person. Das "Mitbringen" von Medikamenten für andere ist hiervon NICHT erfasst, sondern VERBOTEN.
Die Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln oder Wirkstoffen ist ebenfalls verboten! Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."
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