Fragen und Antworten mit dem Schlagwort "SalSearch"
Benzylsalicylat und Pflanzenextrakte (z.B. Eichenmoosextrakt), die in Parfum vorkommen, werden von SalSearch als salicylathaltig bewertet, weil sie eben Salicylate enthalten. Da sie im Parfumzusatz in Kosmetikprodukten jedoch in äußerst geringer Konzentration vorliegen, werden sie als nicht blockierend erachtet. SalSearch bewertet jedoch nur die Begriffe als solche und kann nicht unterscheiden, in welcher Konzentration sie jeweils vorliegen. Diese Einschätzung muss man selbst vornehmen, wenn man ein solches Produkt verwenden will.
Nein, da gibt es keinen Automatismus. Die Blockierungswahrscheinlichkeit durch Verwendung salicylathaltiger Kosmetikprodukte hängt ab von
- dem tatsächlichen Salicylatgehalt des Produkts (unbekannt!)
- der Häufigkeit der Verwendung
- der verwendeten Menge des Produkts
- der Größe der Hautfläche, mit der das Produkt in Berührung kommt
- der Zeit, in der das Produkt auf der Haut verbleibt (z.B. kurzes Händewaschen mit sofortigem Abspülen oder Eincremen)
- der individuellen Empfindlichkeit gegenüber blockierenden Einflüssen
- Eingabefehler z.B. fehlerhafte Rechtschreibung, kein Komma zwischen Begriffen usw.
- Eingabe von Inhaltsstoffen, die Medikamenten, Nahrungsergänzung oder sonstigem (Nichtkosmetik) zuzuordnen sind
- Eingabe von Markennamen oder Produkten
- Eingabe der Inhaltsstoffe mit Zusätzen, die nicht ausschließlich auf den Inhaltsstoff bezogen sind
- Eingabe von deutschsprachigen Inhaltsstoffen (häufig in Naturkosmetik), da SalSearch vor allem mit den standardisierten INCI-Begriffen arbeitet (englischsprachig)
- Eingabe von Begriffen, die SalSearch (noch) nicht kennt.
Begriffe, die nicht eindeutig bewertet werden können, werden manuell nachbearbeitet. Unbekannte Inhaltsstoffe werden recherchiert und bewertet. Sollten sie nochmals gesucht werden, werden sie erkannt.
Es kann vorkommen, dass unbekannte Inhaltsstoffe durch einen Filterraster fallen und nicht bearbeitet werden, also auch zukünftig unbekannt bleiben. Sollte Ihnen ein solcher Inhaltsstoff auffallen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
INCI ist die Bezeichnung für die Internationale Namensgebung der Kosmetikbegriffe. So heißt z.B. ein “Auszug aus Stiefmütterchen” in der INCI-Schreibweise “Viola Tricolor Extract”. So sollte der Begriff von der Kosmetikindustrie verwendet werden und so wird er von SalSearch erkannt.
Hierbei handelt es sich um Überbegriffe, die eine Mischung aus verschiedenen, nicht genannten Inhaltsstoffen darstellen können. Der Begriff “Essig” ist ebenfalls nicht eindeutig, weil es von der Herstellungsart abhängt, ob er Salicylate enthalten kann.
Markennamen, wie z.B. “Nivea”, “Ombia” usw. stehen für viele verschiedene Produkte mit ganz unterschiedlichen Zusammensetzungen.
Produkte wie z.B. “Penaten Babyöl” usw. enthalten eine ganze Liste von Inhaltsstoffen, die sich ändern können und einzeln bewertet werden müssen.
SalSearch kann nur einzelne Inhaltsstoffe bewerten.
Gibt man z.B. “Tocopherol (Antioxidant)” ein, dann hält die Suchmaschine den Zusatz für einen Teil des Inhaltsstoffs und erkennt ihn nicht, obwohl der Zusatz in der Klammer eigentlich nur die Art oder Funktion des vorausstehenden Inhaltsstoffs beschreibt. Der Inhaltsstoff "Tocopherol" ohne Zusatz ist der Suchmaschine beispielsweise bekannt und erzeugt ein zuverlässiges Ergebnis.
Lassen Sie im Zweifel Zusätze weg und lassen Sie SalSearch den reinen Inhaltsstoff bewerten.
SalSearch kann an einzelnen Silben eines unbekannten Inhaltsstoffs erkennen, ob Salicylatgefahr besteht. Auch die Zusätze Oil, Extract, usw. führen zu einer Belegung mit “Minuspunkten”. Die automatische Bewertung funktioniert recht zuverlässig - allerdings kann es hin und wieder vorkommen, dass ein eigentlich salicylatfreier Inhaltsstoff als salicylathaltig bewertet wird. Die Suchmaschine bewertet hier eher "übervorsichtig".
Als "manuell verifiziert" gekennzeichnete Ergebnisse sind explizit von einem Menschen bewertet worden und verlässlich.
Einzelne Reinigungsmittel enthalten Pflanzenauszüge, das lässt sich mit SalSearch überprüfen. Alle anderen Inhaltsstoffe (Tenside usw.) sind salicylatfrei. Alles, was in der Waschmaschine landet wird durch die Wasserlöslichkeit von Salicysäure “befreit”.
Die Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln werden in der Leber “verstoffwechselt”, das heißt, zum großen Teil gleich chemisch gespalten. Salicylsäure (in normalen Mengen), wie sie in (normalen) Nahrungsmittelportionen vorhanden sind, wird auf ein geringenes Maß reduziert und gelangt so gar nicht erst in den Blutkreislauf. Deshalb dürfen Guaifenesin-Anwender Lebensmittel auch bedenkenlos verzehren. Anders liegt der Fall bei Konzentraten und Extrakten (Saft, Bonbons, Lakritze, Tee etc.), da dort der Salicylatgehalt ungleich höher ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln liegt der Fall schwieriger als bei Kosmetik. Hier müsste beachtet werden, ob der zu überprüfende Stoff ein Hilfsstoff oder Wirkstoff ist, ob es ein topisches Produkt ist oder eine Lutschpastille oder eine Tablette. Außerdem sind die Inhaltsstoffe auf deutsch angegeben und enthalten oft noch Zusätze (Farbstoff, Konservierungsstoff etc). Die Listen in SalSearch dagegen basieren auf den vereinheitlichten INCI-Listen, bei denen alle Inhaltsstoffe meist auf Englisch angegeben sind. Deshalb kann Salsearch keine Medikamente bewerten.
Für Informationen zu Medikamenten fragen Sie bitte in einem der Foren nach oder lesen Sie noch einmal die allgemeinen Hinweise.
Kosmetik kommt mit der Haut in Kontakt. Die eventuell enthaltenen Salicylate können direkt ins Blut eindringen und werden nur langsam von der Leber abgebaut. Salicylathaltige Kosmetik stellt die größte Blockierungsgefahr für Guaifenesin dar (mit Ausnahme von Minze und Menthol in Kaugummis, Mundpflegeprodukten etc.).
Die Suchmaschine SalSearch bewertet Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten in Bezug auf ihren Salicylatgehalt (salicylathaltig/salicylatfrei).
INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, engl. für Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) bezeichnet eine internationale Richtlinie für die korrekte Angabe der Inhaltsstoffe (Ingredients) von Kosmetika. Die Angabe der kosmetischen Inhaltsstoffe nach dem INCI-System ist in der EU seit 1997 gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestandteile werden mit ihren INCI-Bezeichnungen (d. h. in englischer Sprache, bzw. bei Pflanzen in Latein) angegeben und zwar in absteigender Reihenfolge der Konzentration, d. h. in der Menge, in der sie eingearbeitet sind – also der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil am Anfang und anschließend die anderen. Inhaltsstoffe, die mit weniger als 1 % enthalten sind, müssen nicht in der vorher genannten Reihenfolge aufgelistet werden. Wenn also z.B.der Begriff Bezylsalicyat bei Parfum am Ende der Liste auftaucht, dann kann das Produkt dennoch verwendet werden, weil es ein sehr geringer Anteil ist.
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist äußerst gering, da durch die Hornschicht des Nagels keine Stoffe in die Haut eindringen können. Der Kontakt von Nagellack mit der den Nagel umgebenden Haut sollte vermieden werden. Außerdem kann man die Inhaltsstoffe von Nagellack wie bei jedem anderen Kosmetikprodukt auch überprüfen (z.B. durch SalSearch)
Die Gefahr einer Blockierung durch Haarfärbemittel wird deshalb als gering erachtet, weil sie nur sporadisch (ca. alle 6 Wochen) aufgetragen werden. Es empfiehlt sich, an diesem Tag sicherheitshalber mit der Guaifenesin-Einnahme auszusetzen. Natürlich kann man die Inhaltsstoffe auch von der Salicylat-Suchmaschine (SalSearch) prüfen lassen.
Die Salicylat-Suchmaschine SalSearch bewertet derzeit nur Begriffe, die in den Inhaltsstofflisten von Kosmetika aufgelistet sind und durch die sog. INCI-Liste definiert sind. Der Grund hierfür ist, dass die INCI-Liste eine überschaubare Anzahl von Begrifflichkeiten in englischer Sprache enthält. Die Inhaltsstoffe von Arzneimitteln sind häufig in deutscher Sprache und mit individuellen Zusätzen versehen, sodass eine automatische Auswertung schwierig ist.