Fragen und Antworten mit dem Schlagwort "Inhaltsstoff"
- Eingabefehler z.B. fehlerhafte Rechtschreibung, kein Komma zwischen Begriffen usw.
- Eingabe von Inhaltsstoffen, die Medikamenten, Nahrungsergänzung oder sonstigem (Nichtkosmetik) zuzuordnen sind
- Eingabe von Markennamen oder Produkten
- Eingabe der Inhaltsstoffe mit Zusätzen, die nicht ausschließlich auf den Inhaltsstoff bezogen sind
- Eingabe von deutschsprachigen Inhaltsstoffen (häufig in Naturkosmetik), da SalSearch vor allem mit den standardisierten INCI-Begriffen arbeitet (englischsprachig)
- Eingabe von Begriffen, die SalSearch (noch) nicht kennt.
Begriffe, die nicht eindeutig bewertet werden können, werden manuell nachbearbeitet. Unbekannte Inhaltsstoffe werden recherchiert und bewertet. Sollten sie nochmals gesucht werden, werden sie erkannt.
Es kann vorkommen, dass unbekannte Inhaltsstoffe durch einen Filterraster fallen und nicht bearbeitet werden, also auch zukünftig unbekannt bleiben. Sollte Ihnen ein solcher Inhaltsstoff auffallen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Markennamen, wie z.B. “Nivea”, “Ombia” usw. stehen für viele verschiedene Produkte mit ganz unterschiedlichen Zusammensetzungen.
Produkte wie z.B. “Penaten Babyöl” usw. enthalten eine ganze Liste von Inhaltsstoffen, die sich ändern können und einzeln bewertet werden müssen.
SalSearch kann nur einzelne Inhaltsstoffe bewerten.
Gibt man z.B. “Tocopherol (Antioxidant)” ein, dann hält die Suchmaschine den Zusatz für einen Teil des Inhaltsstoffs und erkennt ihn nicht, obwohl der Zusatz in der Klammer eigentlich nur die Art oder Funktion des vorausstehenden Inhaltsstoffs beschreibt. Der Inhaltsstoff "Tocopherol" ohne Zusatz ist der Suchmaschine beispielsweise bekannt und erzeugt ein zuverlässiges Ergebnis.
Lassen Sie im Zweifel Zusätze weg und lassen Sie SalSearch den reinen Inhaltsstoff bewerten.
SalSearch kann an einzelnen Silben eines unbekannten Inhaltsstoffs erkennen, ob Salicylatgefahr besteht. Auch die Zusätze Oil, Extract, usw. führen zu einer Belegung mit “Minuspunkten”. Die automatische Bewertung funktioniert recht zuverlässig - allerdings kann es hin und wieder vorkommen, dass ein eigentlich salicylatfreier Inhaltsstoff als salicylathaltig bewertet wird. Die Suchmaschine bewertet hier eher "übervorsichtig".
Als "manuell verifiziert" gekennzeichnete Ergebnisse sind explizit von einem Menschen bewertet worden und verlässlich.
Einzelne Reinigungsmittel enthalten Pflanzenauszüge, das lässt sich mit SalSearch überprüfen. Alle anderen Inhaltsstoffe (Tenside usw.) sind salicylatfrei. Alles, was in der Waschmaschine landet wird durch die Wasserlöslichkeit von Salicysäure “befreit”.
Die Suchmaschine SalSearch bewertet Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten in Bezug auf ihren Salicylatgehalt (salicylathaltig/salicylatfrei).
Gelegentlich enthalten Binden oder Slipeinlagen auch pflanzliche Extrakte, meist "Cotton-Extract" oder "Kamillenextrakt". Sie sorgen für ein angenehmeres, weicheres Tragegefühl und pflegen den Intimbereich beim Tragen. Wenn so ein Inhaltsstoff enthalten ist, muss dies auf der Packung auch als Inhaltsstoff angegeben sein. Überprüfen Sie also auch bei solchen Produkten die Inhaltsstoffangaben.
Ist "aus reiner Baumwolle" oder "mit Baumwollfasern" o.ä. angegeben, dürfen Sie das Produkt verwenden, da dies kein Extrakt darstellt.
Wählen Sie zur Sicherheit ein Produkt ohne "Duft".
Salicylate sind Verbindungen, die Salicylsäure freisetzten können. Deshalb kann man in allgemeinen Texten beide Begriffe gleichwertig verwenden. Im konkreten Fall, z.B. auf einer Inhaltsstoffliste, steht der genaue Name z.B. Benzylsalicylat.
Der Begriff Melkfett ist nicht einheitlich. Der Hauptbestandteil von Melkfett ist Vaseline. Diese ist ein Erdölderivat und salicylatfrei. Jede Kosmetikmarke, die Melkfett anbietet, fügt aber noch weitere Stoffe zu, häufig auch Pflanzenextrakte (Ringelblume etc.). Deshalb sind die Inhaltsstoffe von Melkfett genauso zu überprüfen, wie bei jedem anderen Produkt.
Etliche Farbstoffe und Parfumbestandteile sind durch diese Nummern deklariert. Dies ist v.a. für kleinformatige Produkte von Vorteil, weil man darauf nicht genug Platz für viel Text hat. Die Nummern sind für die Beurteilung der Salicylatfreiheit eines Produktes nicht von Relevanz.
Über diese Frage gibt es unterschiedliche Meinungen. Sicher geeignet im rahmen der Guaifenesin-Therapie nach Dr. St. Amand sind alle echten Buttersorten aus tierischer Milch und die pflanzlichen Produkte Shea-, Mango- und Kakaobutter. Alle Buttersorten, die aus Samen hergestellt werden, sind laut der amerikanischen Guaigroup salicylatfrei und können verwendet werden.
Ja, die Salicylate lösen sich nicht in den aus Pflanzensäften durch Erhärten entstehenden gummiartigen Feststoffen. Produkte mit solchen Inhaltsstoffen dürfen Sie verwenden.
Bei der Verarbeitung von Pflanzenölen behandelt man diese oft mit Wasserstoff. Sie sind dann “hydriert” (engl. hydrogenated). Dies verändert die Eigenschaften der Öle, aber nicht den Salicylatgehalt. Dieser bleibt so erhalten, wie er ist und ist bei Guaifenesin-Einnahme nicht akzeptabel. Anders liegt der Fall, wenn zusätzlich "PEG-40" oder eine andere Zahl in Verbindung mit "PEG" vorgesetzt ist. "PEG-40 hydrogenated Castor Oil" dürfen Sie als Inhaltsstoff verwenden.
PEG ist die Kurzform für Polyethylenglykol. Ist ein pflanzlicher Stoff so gekennzeichnet (bspw. PEG-40 Hydrogenated Castor Oil), ist er chemisch so behandelt worden, dass der Stoff salicylatfrei ist. Als ein Derivat des Rizinusöls findet sich "PEG-40 Hydrogenated Castor Oil" oft als Wirkstoffträger und Grundlage in vielen Kosmetika. Es handelt sich dabei um ein Tensid, das die Mischung von Fetten und Wasser unterstützt und bei Seifen die Schäumung und die Reinigungskraft verbessert. Der Begriff "PEG-40 Hydrogenated Castor Oil" besteht zum einem aus „Castor Oil“, was natürliches Rizinusöl beschreibt, aber mit dem Zusatz „PEG-40“ ausdrückt, dass es nach der Hydrierung mit Polyethylenglycol angereichert wurde. In dieser Verbindung ist die Natürlichkeit des Öls nicht mehr gegeben, aber sie bewirkt, dass sich Flüssigkeiten, die sich nur schwer mischen lassen, einfacher verbinden, sie schaffen eine sogenannte Emulsion.
Bonbons und Kaugummi sind längere Zeit im Kontakt mit der Mundschleimhaut. Hinter dem Begriff "Aroma" verbirgt sich meistens - zur Verstärkung des erfrischenden Geschmacks - Menthol, laut Dr. St. Amand ein besonders starker Blocker. Bei Bonbons und Kaugummis muss auch auf eventuell enthaltene Kräuter- und Fruchtextrakte geachtet werden, denn auch diese können nach Dr. St. Amand blockieren.
Kaugummis, die Sie verwenden dürfen, finden Sie hier.
Eine Website, auf der Sie alle Inhaltsstoffe von Süßigkeiten einsehen und überprüfen können: www.sweets-online.com
Die Gefahr einer Blockierung durch Haarfärbemittel wird deshalb als gering erachtet, weil sie nur sporadisch (ca. alle 6 Wochen) aufgetragen werden. Es empfiehlt sich, an diesem Tag sicherheitshalber mit der Guaifenesin-Einnahme auszusetzen. Natürlich kann man die Inhaltsstoffe auch von der Salicylat-Suchmaschine (SalSearch) prüfen lassen.
Ja, wenn Menthol, Pfefferminzöl oder ein Kräuter- oder Fruchtextrakt darin enthalten ist. Hinter dem Begriff “Aroma” in den Inhaltsstoffangaben verbergen sich gerade bei Kaugummis und Bonbons häufig Menthol- oder Minzaromen. Im Zweifelsfall sollten diese Bonbons nicht verzehrt werden. Konkrete Angaben zur Zusammensetzung können beim Hersteller erfragt werden.
Auf dieser Website können Sie die Inhaltsstoffe aller Süßigkeiten einsehen:
www.worldofsweets.de
Salicylatfreie Kaugummis finden Sie hier.
Fragrance ist der englische und französische Ausdruck für Parfum. Parfum als Inhaltsstoff in Kosmetika blockiert nicht, Parfum als Duftkomposition sollte aber nur auf die Kleidung und nicht direkt auf die Haut aufgesprüht werden.
Putzmittel enthalten in der Regel keine pflanzlichen Öle, denn sonst könnten sie nicht entfettend wirken. Zusätze von Pflanzenextrakten (z.B. Aloe, Orangenöl) sind in den Inhaltsstoffen vermerkt und müssen gemieden werden. Holzpflegemittel (z.B. für Fußböden oder Möbelpolitur) können Pflanzenöle enthalten und sollten ohne Hautkontakt aufgetragen werden.
Leider ist dieser Weg in den meisten Fällen unergiebig. Die Hersteller sagen meist nur das, was auf der Liste der Inhaltsstoffe steht. Häufig können sie auch keine Auskunft darüber geben, ob in einem Produkt Salicylate enthalten sind, da sie nicht wissen, dass jedes pflanzliche Öl, Gel oder Extrakt Salicylate enthält, sondern geben nur Auskunft, dass keine reine Salicylsäure enthalten ist. Im Zweifelsfall (z.B. "Aroma" in Zahnpasta) sollten Sie das Produkt lieber nicht verwenden.
Die Salicylat-Suchmaschine SalSearch bewertet derzeit nur Begriffe, die in den Inhaltsstofflisten von Kosmetika aufgelistet sind und durch die sog. INCI-Liste definiert sind. Der Grund hierfür ist, dass die INCI-Liste eine überschaubare Anzahl von Begrifflichkeiten in englischer Sprache enthält. Die Inhaltsstoffe von Arzneimitteln sind häufig in deutscher Sprache und mit individuellen Zusätzen versehen, sodass eine automatische Auswertung schwierig ist.
Fragen Sie z.B.: "Bitte sagen Sie mir, ob dieses Medikament salicylatfrei ist. Dies betrifft Salicylsäure und deren Abkömmlinge, sowie Pflanzenextrakte, -öle oder -gele. Außerdem möchte ich kein Produkt kaufen, das Menthol, Campher oder Bioflavonoide enthält." Weisen Sie klar darauf hin, dass es nicht nur um Inhaltsstoffe geht, die "Salicyl" im Namen haben. Sagen Sie, Sie hätten eine Salicylatintoleranz, dann fühlt sich der Apotheker verpflichtet, genauer hinzusehen. Überprüfen Sie die Inhaltsstoffe aber immer noch einmal selbst. Wenn Sie sich noch nicht sicher genug fühlen, fragen Sie in einem der Guaifenesin-Foren nach.